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Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

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1. Allgemeines


1.1 admatec ag - electronic components for professionals Für den Geschäftsverkehr zwischen der Admatec AG und dem Besteller gelten die nachstehenden Lieferbedingungen. Sie gehen allfällig anders lautenden Konditionen des Bestellers in jedem Fall vor.
1.2 admatec ag - electronic components for professionals Bis zu einer gegenteiligen schriftlichen Vereinbarung gelten diese Bedingungen für den gesamten gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverkehr, auch wenn bei einzelnen Aufträgen im Rahmen einer bestehenden Geschäftsverbindung auf diese Konditionen nicht besonders Bezug genommen wird.
1.3 admatec ag - electronic components for professionals Alle Angebote sind freibleibend. In Ausnahmefällen behalten wir uns vor, auf Grund des Angebotes den Auftrag nicht zu übernehmen.
1.4 admatec ag - electronic components for professionals Aufträge gelten erst nach Klärung aller Einzelheiten – durch schriftliche Bestätigung – als angenommen.
1.5 admatec ag - electronic components for professionals Bei den Preisen handelt es sich üblicherweise um Festpreise. Es bleibt jedoch grundsätzlich vorbehalten, bei unverhältnissmässigen Preisschwankungen die am Tage der Lieferung geltenden Preise zu berechnen, wobei für noch nicht in Fertigung genommene Ware den Vertragsparteien Rücktrittsrecht zusteht. Die Preise gelten, soweit keine andere Währung vereinbart wird, in Schweizerfranken. Sie verstehen sich ab Mägenwil, unverpackt, verzollt, auf der Basis des bei der Lieferung gültigen offiziellen mittleren Umrechnungskurses sowie des gültigen Zolltarifes für den Warenverkehr mit dem Land unserer eigenen Lieferfirma. Ausnahmen hiervon haben nur auf Grund schriftlicher Abmachungen Gültigkeit.
1.6 admatec ag - electronic components for professionals Über- und Unterlieferungen sind bis zu 10% der bestellten Mengen zulässig. Unsere Angaben über Gewicht der Ware sowie über Masse und Gewichte der Verpackung verstehen sich als Richtwerte.
1.7 admatec ag - electronic components for professionals Die Annahme und Ausführung von Aufträgen kann von einer Sicherstellung oder Vorauszahlung abhängig gemacht werden.


2. Zahlungsbedingungen


2.1 admatec ag - electronic components for professionals Die Fakturabeträge sind spätestens 30 Tage nach Rechnungsdatum, netto ohne Abzug irgendwelcher Art, zahlbar. Nach Vereinbarung ist auch Regulierung durch Akzept oder Kundenwechsel von längstens 90 Tagen Laufzeit zulässig. In diesem Falle werden die banküblichen Diskontspesen in Rechnung gestellt.
2.2 admatec ag - electronic components for professionals Checks, Wechsel und Akzepte gelten erst vom Zeitpunkt der Einlösung an, als Zahlung.
2.3 admatec ag - electronic components for professionals Die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher von uns bzw. von unseren Lieferwerken anerkannter Gegenansprüche des Bestellers ist unzulässig, ebenso die Verrechnung mit solchen.


3. Eigentumsvorbehalt


Die Verkäuferin bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentümerin der Ware. Der Käufer räumt der Verkäuferin das Recht ein, diesen Eigentumsvorbehalt eintragen zu lassen.


4. Lieferzeit


Die angegebenen Lieferfristen sind unverbindlich. Es kann insbesondere keine
Verantwortung für Verzögerungen übernommen werden, die durch unvorhergesehene
Ereignisse, wie Fälle höherer Gewalt, Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Rohstoffmangel,
Betriebsstörungen, Fabrikationsausschuss, Streik oder andere unverschuldete Ereignisse
entstehen. Können die bestellten Waren infolge derartig unverschuldeter Ereignisse
überhaupt nicht oder nur verspätet geliefert werden, so erwachsen dem Käufer dadurch
keinerlei irgendwie geartete Ansprüche.



5. Verpackung, Versand und Gefahren-Übertragung


5.1 admatec ag - electronic components for professionals Bei Postsendungen wird die Verpackung zusammen mit dem Porto verrechnet. Die Verpackung wird nicht zurückgenommen.
5.2 admatec ag - electronic components for professionals Paketporto und Postexpress Gebühren werden dem Besteller in Rechnung gestellt.
5.3 admatec ag - electronic components for professionals Die Gefahr geht jedoch mit dem Abschluss des Vertrages auf den Käufer über.
5.4 admatec ag - electronic components for professionals Transportversicherung erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers und auf dessen Kosten. Sendungen mit allfälligen Transportschäden sind mit Vorbehalt anzunehmen und der betr. Transport-Anstalt zwecks Tatbestandaufnahme innerhalb der gesetzlichen Frist anzunehmen. . Reklamationen sind innerhalb 8 Tagen nach Ankunft der Ware anzubringen, andernfalls gilt die Lieferung als genehmigt.


6. Gewährleistung und Haftung für Mängel


Für Mängel der Lieferung, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften zählt, wird nur in der Weise gehaftet, dass die fehlerhaften Stücke je nach Vereinbarung ausgebessert oder ersetzt werden und auch nur dann, wenn die Beanstandung unter Beifügung des Packzettels unverzüglich spätestens innert 6 Wochen nach Ankunft der Ware erfolgt. Jeder weitere Anspruch des Käufers aus Gewährleistung, insbesondere jeder Anspruch auf Ersatz eines mittelbaren oder unmittelbaren Schadens, ist wegbedungen.



7. Zeichnungen und Unterlagen


An allen Zeichnungen, Entwürfen und Kostenvoranschlägen behalten sich unsere Lieferwerke bzw. wir das alleinige Eigentums- und Urheberrecht vor. Die genannten Unterlagen werden dem Besteller persönlich anvertraut und dürfen ohne unsere schriftliche Genehmigung weder Dritten zugänglich gemacht, noch kopiert werden. Auf unser Verlangen sind sie uns zurückzugeben, wenn das Angebot nicht zur Auftragserteilung führt.


8. Matrizen usw.


8.1 admatec ag - electronic components for professionals Die Kostenanteile für Matrizen, Werkzeuge, Gravuren, Formen, mechanische Vorrichtungen usw. sind bei Fakturierung zahlbar. Diese Einrichtungen verbleiben zum Schutz der Konstruktionen im Besitze des Lieferwerkes und zwar unabhängig davon, ob Lieferungen aus diesen Einrichtungen erfolgten oder nicht. Lieferungen aus solchen Einrichtungen an Dritte bedürfen der schriftlichen Einwilligung desjenigen, für den sie ursprünglich erstellt wurden. Eine Verpflichtung, einzelne Ausführungsformen einem Besteller vorzubehalten, kann nur bei solchen Artikeln eingegangen werden, die dem Besteller durch Patent oder rechtsgültiges Gebrauchsmuster geschützt sind.

8.2 admatec ag - electronic components for professionals Werden binnen 5 Jahren nach der letzten Verwendung der Matrize Aufträge hierfür nicht mehr erteilt, so sind unsere Lieferwerke befugt, über die Matrizen frei zu verfügen.


9. Erfüllungsort und Gerichtsstand


9.1 admatec ag - electronic components for professionals Als Erfüllungsort gilt Mägenwil.

9.2 admatec ag - electronic components for professionals Für allfällige Streitigkeiten ist ausschliesslich das schweizerische Recht anwendbar. Gerichtsstand ist 5600 Lenzburg.
Admatec AG
CH-4614 Hägendorf


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Admatec AG
Fabrikstrasse 10
CH-4614 Hägendorf
Fon +41 62 896 00 48
Fax +41 62 896 25 80
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